Unter bestimmten Voraussetzungen kann man über das Arbeitsmarktservice (AMS) Arbeitslosengeld erhalten. Die Voraussetzungen sind:
Man muss in den letzten zwei Jahren 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Wenn man zum zweiten Mal oder schon öfter Arbeitslosengeld beantragt hat, reichen auch 28 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Arbeit im letzten Jahr. Unter 25 Jahre, reichen 26 Wochen – wenn zum ersten Mal Arbeitslosengeld beantragt wird.
Den Antrag auf Arbeitslosengeld stellt man beim Arbeitsmarktservice, wo man sich auch arbeitssuchend meldet.
Die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes ist kompliziert und hängt meistens von der Höhe des Gehaltes/Lohns der letzten 12 Monate ab. Davon erhält man ca. 55-60%. Es gibt noch verschiedene Zuschläge, wie z.B. den Familienzuschlag. Genaue Informationen gibt es beim AMS.
Wenn man nicht arbeitsfähig oder vermittelbar ist, kann man einen Antrag auf Sozialunterstützung stellen und so den Lebensunterhalt sichern.
Hat man schon die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes überschritten, bekommt man unter bestimmten Voraussetzungen die Notstandshilfe