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Sozialunterstützung (früher Sozialhilfe)
Die Sozialunterstützung wird vom Land Salzburg und der jeweiligen Gemeinde/Stadt zusammen finanziert. Sie soll Menschen vor Armut und sozialer Ausschließung schützen, die dazu die Hilfe der Gemeinschaft bedürfen. Es soll dabei das Ziel sein, diese Personen möglichst in den Arbeitsmarkt dauerhaft (Wieder-)einzugliedern. Es werden bei einem Anspruch der allgemeine Lebensbedarf und der Wohnbedarf unterstützt. Auch erforderliche Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung werden durch die Sozialunterstützung gewährleistet.
Voraussetzungen
Es muss eine soziale Notlage vorliegen und die betroffene Person muss dazu bereit sein, sich in zumutbarer Weise um die Abwendung, Milderung oder Überwindung dieser Notlage zu bemühen. Man muss einer Arbeit nachgehen oder sich bewerben, wenn man arbeitsfähig ist. Auch die Teilnahme an Kursen und Projekten um eine Arbeit zu finden oder arbeitsfähig zu werden kann verlangt werden.
