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geld:sozialunterstuetzung

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Sozialunterstützung (früher Sozialhilfe)

Die Sozialunterstützung wird vom Land Salzburg und der jeweiligen Gemeinde/Stadt zusammen finanziert. Sie soll Menschen vor Armut und sozialer Ausschließung schützen, die dazu die Hilfe der Gemeinschaft bedürfen. Es soll dabei das Ziel sein, diese Personen möglichst in den Arbeitsmarkt dauerhaft (Wieder-)einzugliedern. Es werden bei einem Anspruch der allgemeine Lebensbedarf und der Wohnbedarf unterstützt. Auch erforderliche Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung werden durch die Sozialunterstützung gewährleistet.

Voraussetzungen

Es muss eine soziale Notlage vorliegen und die betroffene Person muss dazu bereit sein, sich in zumutbarer Weise um die Abwendung, Milderung oder Überwindung dieser Notlage zu bemühen. Man muss einer Arbeit nachgehen oder sich bewerben, wenn man arbeitsfähig ist. Auch die Teilnahme an Kursen und Projekten um eine Arbeit zu finden oder arbeitsfähig zu werden kann verlangt werden.

Man muss im Land Salzburg leben und eine der Bedingungen erfüllen:

  • österreichischer Staatsbürger oder
  • eine fremde Person mit Daueraufenthalt in Österreich sein (fünf Jahre legal in Österreich leben) oder
  • aufenthaltsberechtigte EU-/EWR-Bürger sein.
  • Berechtigt sind auch Schweizer Bürger und Drittstaatsangehörige, die sich noch nicht seit mindestens fünf Jahren dauerhaft tatsächlich und rechtmäßig im Inland aufhalten, wenn die Gewährung von Leistungen der Sozialunterstützung auf Grund Völkerrechtlicher oder unionsrechtlicher Vorschriften zwingend geboten ist und dies im Einzelfall nach Anhörung der zuständigen Fremdenbehörde (§ 3 NAG) festgestellt wurde, sowie
  • Personen, denen der Status des Asylberechtigten nach asylrechtlichen Bestimmungen zuerkannt worden ist

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geld/sozialunterstuetzung.1722864703.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/08/05 15:31 von Christian Nowak

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