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Sozialunterstützung
Die Sozialunterstützung wird vom Land Salzburg und der Stadt Salzburg finanziert. Sie soll Menschen vor Armut und sozialer Ausschließung schützen, die dazu die Hilfe der Gemeinschaft bedürfen. Es soll dabei das Ziel sein, diese Personen möglichst in den Arbeitsmarkt dauerhaft (Wieder-)einzugliedern. Es werden bei einem Anspruch der allgemeine Lebensbedarf und der Wohnbedarf unterstützt. Auch erforderliche Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung werden durch die Sozialunterstützung gewährleistet.
Voraussetzungen
Es muss eine soziale Notlage vorliegen und die betroffene Person muss dazu bereit sein, sich in zumutbarer Weise um die Abwendung, Milderung oder Überwindung dieser Notlage zu bemühen. Man muss einer Arbeit nachgehen oder sich bewerben, wenn man arbeitsfähig ist. Auch die Teilnahme an Kursen und Projekten um eine Arbeit zu finden oder arbeitsfähig zu werden, kann verlangt werden. Man muss sich an die Mitwirkungspflicht halten. So muss man z.B. nötige Unterlagen bringen und bereit sein, sich begutachten zu lassen. Wenn man sich nicht an die Vorgaben des Sozialamtes hält, wird die Sozialunterstützung gekürzt. Man bekommt dann weniger Geld.
Man muss im Land Salzburg leben und eine der Bedingungen erfüllen:
- österreichischer Staatsbürger oder
- eine fremde Person mit Daueraufenthalt in Österreich sein (fünf Jahre legal in Österreich leben) oder
- aufenthaltsberechtigte EU-/EWR-Bürger sein.
- Berechtigt sind auch Schweizer Bürger und Drittstaatsangehörige, die sich noch nicht seit mindestens fünf Jahren dauerhaft tatsächlich und rechtmäßig im Inland aufhalten, wenn die Gewährung von Leistungen der Sozialunterstützung auf Grund Völkerrechtlicher oder unionsrechtlicher Vorschriften zwingend geboten ist und dies im Einzelfall nach Anhörung der zuständigen Fremdenbehörde (§ 3 NAG) festgestellt wurde, sowie
- Personen, denen der Status des Asylberechtigten nach asylrechtlichen Bestimmungen zuerkannt worden ist
Antragstellung
Einen Antrag auf Sozialunterstützung kann man beim Sozialamt stellen. Man muss bereits einen Monat in der Stadt gemeldet gewesen sein. Am besten bringt man dazu schon möglichst alle nötigen Unterlagen mit. Das sind in der Regel:
- Lichtbildausweis
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Eine Übersicht der Produkte, die man bei seiner Bank hat (Produktübersicht)
- e-card
- falls vorhanden ärztliche Diagnosen, Arztbriefe und ähnliches
- Mietvertrag und aktuelle Mietvorschreibung oder einen Nachweis der anfallenden Mietkosten
- Nachweis der Energiekosten: Stromrechnung, Nebenkostenabrechnung, Kosten für Holz, Gas, Kohle
- Es kann noch weitere Dokumente geben, die das Sozialamt braucht.
Man kann aber auch erst einen Antrag stellen und dann die Unterlagen nachliefern. es dauert dann aber länger, bis man einen Bescheid bekommt.
Man bekommt die Sozialunterstützung ab dem Tag, an dem der Antrag gestellt wurde anteilig für den Rest des Monats. Wenn man in der Mitte des Monats den Antrag stellt, bekommt auch nur die Hälfte vom Geld. Deswegen ist es wichtig den Antrag immer rechtzeitig zu stellen!
